Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Stech & Company GmbH beschäftigt sich auch mit dem Nachweis und/oder der Vermittlung von Immobilien aller Art, z.B. Wohn- und Gewerbeobjekten, Grundstücken, Miet- und Eigentumswohnungen.
  2. Sofern im Angebot nichts Anderes vermerkt oder ausdrücklich abweichend vereinbart ist, so sind folgende Provisionssätze an uns zu zahlen:
    – Bei Vermietung und Verpachtung zahlt der Mieter zwei Monatsmieten
    – Bei gewerblicher Vermietung werden 4 Nettomonatsmieten bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren, inkl. Optionen berechnet. Bei einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren berechnen wir 3 Nettomonatsmiete. Die Provision ist fällig und verdient bei Vertragsabschluss.
    – Bei Kauf, Übernahme von Erbbaurechten und ähnlichen Geschäften zahlt der Käufer 5,0 % des Kaufpreises.
  3. Die unter 2. genannten Provisionssatze verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. von zurzeit 19%.
  4. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit für den Abschluss dieses Vertrages mit ursächlich gewesen ist. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages verdient und fällig. Sie ist zahlbar unmittelbar nach Rechnungslegung.
  5. Ist dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Wird von uns wegen Verstoßes gegen diese Verpflichtung eine Tätigkeit enthaltet, die nicht zur Entstehung eines Provisionsanspruches führt, so ist der Auftraggeber zum Ersatz unseres Schadens verpflichtet.
  6. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit für den Auftraggeber der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
  7. Bei unmittelbaren Verhandlungen hat der Auftraggeber auf unsere Maklertätigkeit Bezug zu nehmen und uns über den Inhalt der Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; Zeitpunkt und Ort sind uns rechtzeitig mitzuteilen.
  8. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss des Vertrages zu informieren. Auf Verlangen ist uns ferner unverzüglich Auskunft über alle vertraglichen Haupt- und Nebenabreden zu erteilen und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Verhindert der Auftraggeber durch verweigerte oder verspätete Informationen die Geltendmachung eines Provisionsanspruches, so hat er diese Provisionsforderung ab vier Wochen nach Vertragsabschluss mit 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Hohe entstanden ist.
  9. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand oder wird der uns erteilte Auftrag auf sonstige Weise gegenstandslos, ist er zu unverzüglicher schriftlicher Information verpflichtet. Andernfalls haben wir Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auslagen und Zeitaufwendungen.
  10. Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bzw. den von uns angesprochenen Empfänger selbst bestimmt. Werden sie ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben und kommt es deshalb zum Abschluss eines Hauptvertrages, haftet der Auftraggeber bzw. Empfänger für die uns entgangene Provision.
  11. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsanteil provisionspflichtig tätig zu werden.
  12. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
  13. Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz betragt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.
  14. Exposéangaben und sonstige Informationen beruhen ausschließlich auf den von unseren Auftraggebern erteilten Auskünften. Wir bemühen uns um deren Vollständigkeit und Richtigkeit, übernehmen jedoch keinerlei Haftung dafür. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.
  15. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Kündigung eines Maklervertrages ist schriftlich zu erklären.
  16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.

AGB Stand 2017